Landtag beschließt Kulturfördergesetz – Industriekultur wird besonders gefördert
Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat am 20. Mai 2026 ein Kulturfördergesetz beschlossen. Damit werden Kunst und Kultur erstmals als Staatsziel verankert und sollen so unter anderem vor politischer Einflussnahme geschützt werden.
Diese gesetzliche Verankerung trage dem hohen Stellenwert, den die Kultur in Sachsen-Anhalt einnehme, angemessen Rechnung. Kultur sei ein unverzichtbarer Teil des alltäglichen Lebens und zähle zu den elementaren Bedürfnissen der Bevölkerung, so die Landesregierung.
Kunst und Kultur zu schützen und zu fördern, sei Inhalt der Landesverfassung, es handele sich hier um ein großes Freiheitsversprechen, das mit dem Gesetz nun in Form gegossen werde, so Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra (CDU). Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz im Kultursektor. Der Gesetzgeber schütze die vielfältige und reiche Kunst und Kultur des Landes der vergangenen Jahrhunderte und der Gegenwart gegen neue Angriffe und erinnere zugleich an die negativen Aspekte der Geschichte. Tradition und Heimatpflege sollen selbstverständlich erhalten bleiben. »Kunst und Kultur sind in Sachsen-Anhalt generell in guten Händen«, sie seien keiner Ideologie unterworfen, sie gehorchten keinem Herrn, so Robra. Die AfD stelle diesen Gesellschaftsvertrag infrage, kritisierte der Kultusminister, die von ihr angestrebte Wende in der Kulturpolitik bedeute eine Rolle rückwärts.1
Der Industriekultur wird im Kulturfördergesetz eine besondere Bedeutung beigemessen. Unter §12 Strukturwandel (2) heißt es: »Ein Schwerpunkt der Kulturförderung des Landes ist die Bewahrung der Zeugnisse jüngster Transformationen, insbesondere der Industriekultur, und deren Einbindung in gegenwärtige Entwicklungsprozesse. Die Erforschung, Erhaltung und Umnutzung von relevanten Orten und Ereignissen der Industriekultur soll die Kenntnis sich verändernder sozialer und soziokultureller Strukturen und deren Relevanz für Gegenwart und Zukunft vermitteln.«2
1 Vgl: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/artikel/ein-schutzraum-fuer-kunst-und-kultur
2 https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d6972vbe.pdf